Corporate Governance
Unter Corporate Governance werden gewöhnlich die kulturellen und geschäftlichen Regeln verstanden, nach denen Unternehmen geführt und kontrolliert werden sowie die Beziehungen zwischen Eigentümern, Management und weiteren leitenden Organen und zu anderen, auch externen, Akteuren gestaltet sind. Der Corporate Governance-Rahmen der EU gilt bislang genauso wie der Deutsche Corporate Governance Kodex vom Mai 2010 nur für börsennotierte Unternehmen. Beim Regelwerk der EU handelt es sich um eine Kombination aus verbindlichen Rechtsvorschriften und nicht zwingendem Recht, zu dem auch Empfehlungen und Corporate Governance-Kodizes gehören.
Die meisten Regeln sind unverbindlich
Die meisten Regelwerke sind allerdings unverbindlich. Manche Mitgliedstaaten haben Kodizes, über deren Einhaltung die Unternehmen schriftlich Rechenschaft ablegen müssen. Nach dem deutschen Corporate Governance-Kodex etwa „kann“ die Hauptversammlung über Vorstandsgehälter abstimmen. Die Unternehmensleitungen „sollen“ Frauen für Führungspositionen berücksichtigen. Sie tun es gleichwohl selten. Die EU-Kommission möchte daher verbindliche Vorgaben. Erst recht, seit die Finanzkrise gezeigt hat, dass die Selbstregulierung in Sachen Corporate Governance nicht so wirksam wie erhofft war.
EU will leistungsfähige Aufsichtsräte
Drei Themen rückt die EU-Kommission ins Zentrum. Erstens: Sie will leistungsfähige Aufsichtsräte, die Kompetenzen und Erfahrungen mitbringen, aber auch ausreichend Zeit, um den Vorstand zu kontrollieren. Mit der Häufung von Aufsichtsratsposten sei das nicht vereinbar. Dem Vorsitzenden komme dabei eine Schlüsselrolle zu. Die Kommission will auch den Anteil von Frauen in leitenden Positionen erhöhen; auch die deutsche Bundesregierung hat in diesem Sinne Anfang 2011 Initiativen ergriffen. Zweitens müssen die Aktionäre nach Ansicht der Kommission stärker motiviert werden, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Drittens geht es um die Qualität der Corporate Governance-Erklärungen: Die Unternehmen müssen stärker verpflichtet werden, detailliert zu begründen, warum sie von ihrem Kodex abweichen.
Der Zeitplan
Die Konsultationsphase endete am 22. Juli 2011. Derzeit wird entschieden, ob und wie Defizite durch Gesetzgebung behoben werden sollen – allerdings erst nach Durchführung einer eingehenden Folgenabschätzung.


